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Klassen B / BE / B96

Klasse B Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder mit Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3,5t zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Fahrzeuge: Kl.B Automatik VW Touareg

Klasse BE Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3,5t nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre Ausbildung: Praxis Prüfung: Praxis Vorbesitz der Führerscheinklasse B notwendig

Klasse B96 Die Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl 96 kann erteilt werden für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger *zul. GM der Kombination bis 4250kg *Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre (bei begleitetem Fahren) Erwerb: Vorbesitz der Führerscheinklasse B notwendig Befristung: keine

Klasse A / A2 / A1 / AM

Klasse A Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 20 Jahre Ausbildung: Theorie + Praxis Prüfung: Theorie + Praxis Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Klasse A1 Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre Ausbildung: Theorie + Praxis Prüfung: Theorie + Praxis Eingeschlossene Klasse: AM

Klasse A2 Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre Ausbildung: Theorie + Praxis Prüfung: Theorie + Praxis Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Klasse AM Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Mindestalter: 15 Jahre (16 Jahre) Ausbildung: Theorie + Praxis Prüfung: Theorie + Praxis

Klasse C / CE

Klasse C Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Mindestalter: 18 Jahre Befristung: 5 Jahre Eingeschlossene Klasse: C1 Vorbesitz der Führerscheinklasse B notwendig

Klasse CE Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Mindestalter: 18 Jahre Befristung: 5 Jahre Eingeschlossene Klasse: BE, C1E und T Vorbesitz der Führerscheinklasse C notwendig

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